Ein Gedanke zum Thema Cloud Computing

Zur Information für Projektmanager, die auf der Suche nach dem nächsten SaaS-Anbieter sind. Nach § 11 Abs. 2 S. 4 BDSG muss der Kunde sich beim Dienstleister regelmäßig davon überzeugen, dass der die Daten hinreichend schützt, indem angemessene technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Die detaillierten Anforderungen des BDSG finden sich hier.

Das heißt im Endeffekt, man muss mindestens ein mal pro Jahr eine Reise zum Standort der Server bzw. des Serverbetreibers antreten und eine Audit vor Ort durchführen. Viel Spass bei den Reisen nach Indien, Litauen oder in die USA. Und es ist natürlich auch wichtig, diese Kosten in das Gesamtkonzept zu addieren.