Lesestoff für Projektmanager: Links des Tages

Für den heutigen Tag gibt es statt eines eigenen Beitrags Hinweise zu interessanten Beiträgen im Web. Die Themen sind Kaizen, PM-Zertifizierungen und Internet-Zenzur.

  • Kaizen, oder die Veränderung zum Besseren, ist ein Managementsystem, das die japanische Industrie zu dem gemacht hat, was sie heute ist: Führend in der Welt durch beständige Qualitätsverbesserung und Effektivitätssteigerung! Wer sich dafür interessiert, wie man Kaizen im Projektmanagement anwendet, findet bei Reforming Project Management eine umfangreiche Literaturliste.
  • Das Magazin Objektspectrum hat in Ausgabe 3/2009 eine sehr ausführliche Betrachtung und Zusammenstellung von Projektmanagement-Zertifizierungen veröffentlicht. Den Artikel gibt es als PDF zum Download (danke Andreas).
  • Und zum Schluss noch mal die Geschichte mit der Internet-Zensur. Die Online-Ausgabe von Der Freitag hat einen sehr guten und fundierten Artikel zu diesem Thema. Unbedingt lesenswert!

Nachschlag zum Thema Internet-Zensur

Letze Woche haben wir hier im MacPM-Blog auf die Problematik des Gesetzentwurfs zur „Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen“ (PDF) hingewiesen. Glücklicherweise regt sich nun der Widerstand. So liegt beispielsweise beim Petitionsauschuss des Deutschen Bundestags eine Petition gegen das geplante Gesetz vor. Diese kann man online unterzeichnen. Sollten bis zum 16. Juni dieses Jahres 50.000 Unterschriften vorliegen, wird der Ausschuss darüber beraten. Eine Chance, das geplante Gesetz doch noch abzuwenden. Und so sieht die Petition aus:

Text der Petition

Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die „Sperrlisten“ weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Begründung

Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

Zum gleichen Thema:

Falls Sie sich dafür interessieren, welche Provider freiwillig Internetseiten im Rahmen des obigen Gesetztes sperren wollen und welche sich dagegen wehren wollen: Hier gibt es eine interessante Auflistung.

Zum Schluss sei nochmals auf Andreas Heilwagens Blog hingewiesen. Er hat sich weitere Gedanken um „Die kleinen und großen Lügen rund um die neue Internet-Zensur“ gemacht.

Zensur und ein problematischer Gesetzentwurf

Blogger-Kollege Andreas Heilwagen hat heute ein wichtiges, weil alle Internet-Anwender betreffendes Thema aufgegriffen: Die Sperrung von Internetseiten im Rahmen der Bekämpfung der Kinderpornografie. Wie er vollkommen richtig ausführt, geht das Thema auch Projektmanager etwas an (siehe weiter unten).

Und darum geht es: Im Kampf gegen die Kinderpornografie setzt die Bundesregierung auf schwarze Listen mit Internet-Adressen. Anhand dieser sollen die Internet-Provider den Zugang zu entsprechenden Seiten sperren. Der Anwender bekommt dann, wenn er eine solche Adresse ansteuert ein rotes Stoppschild angezeigt.

Bevor es im Artikel weitergeht, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir selbstverständlich jede Form der Kinderpornografie ablehnen und die unnachgiebige Verfolgung der Straftäter befürworten. Wir glauben aber auch, dass der jetzt vorliegende Gesetzentwurf und die Anwendung von Sperrlisten nicht geeignete Mittel sind. Schon aus dem einfachen Grund, weil diese Maßnahmen mit geringen Internetkenntnissen leicht zu umgehen sind. Vielmehr glauben wir, dass man das Übel an der Wurzel packen muss. Beispielsweise durch die kriminaltechnische Ermittlung und Verfolgung der Produzenten.

Wo ist das Problem bei den jetzt beschlossenen Maßnahmen?
Ganz einfach: Es geht hierbei um Zensur und die findet bei uns bekanntlich nicht statt (Grundgesetz, Artikel 5, Absatz 1: „… Eine Zensur findet nicht statt.“)

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