Ein Gedanke zum Thema Cloud Computing

Zur Information für Projektmanager, die auf der Suche nach dem nächsten SaaS-Anbieter sind. Nach § 11 Abs. 2 S. 4 BDSG muss der Kunde sich beim Dienstleister regelmäßig davon überzeugen, dass der die Daten hinreichend schützt, indem angemessene technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Die detaillierten Anforderungen des BDSG finden sich hier.

Das heißt im Endeffekt, man muss mindestens ein mal pro Jahr eine Reise zum Standort der Server bzw. des Serverbetreibers antreten und eine Audit vor Ort durchführen. Viel Spass bei den Reisen nach Indien, Litauen oder in die USA. Und es ist natürlich auch wichtig, diese Kosten in das Gesamtkonzept zu addieren.

T-Mobil verändert einseitig die iPhone Verträge der ersten Generation

Es ist zur Zeit in aller Munde: die T-Mobile hat mit dem Update auf das iPhone OS 3.1 das Tethering (also die Nutzung des iPhones als Modem) auch für Nutzer mit Verträgen der ersten Generation ausgeschlossen. Man soll statt dessen auf die MultiSIM-Lösung ausweichen oder noch besser auf einen neuen Vertrag wechseln und das Tethering als Zusatzoption buchen.

Das ging Udo Vetter, dem Fachanwalt für Strafrecht, zu weit. Im Auftrag für einen Mandanten tritt er jetzt in Aktion und reklamierte bei T-Mobile dieses Vorgehen (berichtet im Law Blog).

Ich kann diese Aktion nur gutheißen, frage mich aber auch, was der Mandant macht, wenn folgender Satz in Kraft tritt:

Sollte die Frist erfolglos verstreichen, wird unser Mandant den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen und Schadensersatz geltend machen.

Es ist schon eine schwierige Situation, dass es das iPhone nur exklusiv über T-Mobile gibt.